FAQ häufige Fragen
Ja. Auch Privatpersonen können an einer Staplerschulung teilnehmen und die theoretische sowie praktische Prüfung absolvieren. Das kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn der Staplerschein für eine Bewerbung oder eine neue Tätigkeit benötigt wird.
Der Schein ist personenbezogen und lebenslang gültig. Beschäftigte, die Flurförderzeuge führen, müssen jedoch regelmäßig, mindestens einmal jährlich, unterwiesen werden. Dies kann auch in Form eines Auffrischungskurses geschehen.
Für das selbstständige Fahren im Betrieb ist die betriebliche Beauftragung durch den Arbeitgeber erforderlich. Ohne Beauftragung darf ein Stapler nicht betrieben werden. Außerdem muss der Fahrer für das jeweilige Fahrzeug und die betrieblichen Bedingungen geeignet und gegebenenfalls eingewiesen sein.
Die Kosten hängen von den Vorkenntnissen und davon ab, ob es sich um eine Einzelteilnahme, kleine Gruppe ohne eigenen Stapler im Betrieb oder eine Firmenschulung mit eigenem Stapler handelt. Fragen Sie mich gerne für ein individuelles Angebot.
Klares "Nein". Teleskopstapler sind Flurförderzeuge mit veränderlicher Reichweite und bieten neben Gabelzinken, Schaufeln, Lasthaken und Seilwinde auch Arbeitsbühnen mit Steuerung vom Korb an. Grundsatz ist hier die DGUV 308-009. Unterschieden wird zudem nach starren und drehbaren Geräten. Die Schulung ist wesentlich umfangreicher als beim Gabelstapler. Auf Anfrage biete ich auch Kurse für Teleskopstapler an, nur für Teilnehmende mit Erfahrung!
Die Stufe 1 gilt für klassische Frontstapler. Die Ausbildung berechtigt nicht automatisch zum sicheren Umgang mit jeder Bauart. Bei abweichenden oder besonderen Fahrzeugtypen, z. B. Schubmast-, Schmalgang- oder Seitenstapler (Stufe 2) können zusätzliche Qualifizierungen oder Einweisungen erforderlich sein. Stufe 3 ist die betriebliche Unterweisung.