Jetzt den Staplerschein machen

Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer gemäß DGUV Grundsatz 308-001 und weiterer Vorschriften, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften, DGUV Vorschrift 68, VDI-Richtlinien






Ihre Vorteile

Schon ab 3 Teilnehmenden komme ich in Ihren Betrieb und führe die Ausbildung auf Ihrem eigenen Stapler vor Ort durch. In der Woche oder am Wochenende - zeitlich flexibel - ganz wie es Ihnen am besten passt.
Unfälle vermeiden

Unfälle vermeiden

Durch Ausbildung und klare Regeln.
Rechtssicher arbeiten

Rechtssicher arbeiten

Erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben.
Sicher fahren

Sicher fahren

Für mehr Rücksicht im Arbeitsalltag.

Der Ablauf

Nach erfolgreicher Theorie- und Praxisprüfung erhalten Sie den Staplerschein und ein Zertifikat!

Frau mit Staplerschein - AI generiert

Grundausbildung

Gabelstapler-Grundausbildung Stufe 1 gemäß DGUV Grundsatz 308-001, jedoch in verkürzter Stundenzahl. Nur für Teilnehmende (m/w/d)) mit Erfahrung (1 Tag).

Dieser Kurs ist nicht für Fahranfänger geeignet und richtet sich an Teilnehmende die einen Gabelstapler bereits mindestens 10 Stunden unter Aufsicht des Betriebsleiters oder Vorgesetzten gefahren sind. Wichtigen Grundbegriffen der Theorie und mit der Bedienung des Gerätes sind bereits bekannt. Voraussetzung für die Teilnahme an einem 1-Tageskurs ist eine formlose schriftliche Bestätigung des Betriebsleiters oder delegierten Vorgesetzten.

Nach der Theorie und der schriftlichen (Multiple Choice) Prüfung geht es mit der Einweisung am Gerät weiter. Es folgen Gewöhnungs-, Fahr- und Stapelübungen in der Praxis. Am Ende steht die Prüfungsfahrt mit Parcour und Stapelaufgaben.

Grundsätzlich gilt: Personen- oder Sachschäden reguliert die Betriebshaftpflicht bzw. die Berufsgenossenschaft nur, wenn der Staplerfahrende nachweislich nach DGUV Vorschrift 68 ausgebildet ist. 

Die betriebliche Ausbildung Stufe 3 biete ich selbstverständlich ebenfalls an. Sie kann im Zusammenhang mit Stufe 1 durchgeführt werden.

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Gabelstapler-Grundausbildung Stufe 1 gemäß DGUV Grundsatz 308-001, für Teilnehmende (m/w/d)) ohne Erfahrung (2 Tage).
Neben dem vorgeschriebenen ausführlichen theoretischen Teil mit Abschlussprüfung wird hier zusätzlich besonderer Wert auf den praktischen Umgang mit dem Gabelstapler gelegt. Umfangreiche Fahr- und Stapelübungen etc. - Schulungstermine nach Absprache!

Grundsätze und Vorschriften 

In der DGUV-Vorschrift 68 ist unter anderem im §7 auch die Beschäftigungsbeschränkung geregelt. “Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand nur Personen beauftragen, die

+ Mindestens 18 Jahre alt sind
+ Für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und
+ Ihre Befähigung nachgewiesen haben


Fahrende von Flurförderzeugen sind für diese Tätigkeit ausgebildet und befähigt, wenn sie nach dem DGUV Grundsatz 308-001 „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“ von entsprechend autorisierten Trainern geschult worden sind, eine Prüfung in Theorie und Praxis bestanden haben und darüber einen Nachweis vorlegen können.

Auf diese Unterweisungsinhalte und deren lückenlose Dokumentation beruft sich die Rechtsprechung in Schadensfällen. Ohne vorgeschriebene Unterweisung dürfen Arbeitnehmer nicht für Arbeiten mit Flurförderzeugen eingesetzt werden.

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Die körperliche Eignung kann beispielsweise durch arbeitsmedizinische Vorsorge-Untersuchungen z. B. G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ nach dem DGUV Grundsatz 350-001 festgestellt werden. Wir bescheinigen grundsätzlich keine Eignung, sondern ausschließlich die Befähigung (Befähigungsnachweis) in Form der allgemeinen Ausbildung auf einem Gabelstapler!

Auffrischungs-Kurse

Auffrischungskurse und Unterweisungen

Die Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift 1) regeln in § 4 die Unterweisung der Versicherten:

(1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen.

Die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt
werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.

Gerne führe ich die jährliche Unterweisung und Dokumentation in Form eines Auffrischungskurses für Sie durch. Das gibt Ihnen absolute Rechtssicherheit.

Gruppenschulungen

bieten wir in regelmäßigen Abständen für Betriebe ohne eigenen Stapler, für Kleingruppen oder Einzelteilnehmer an.

Gruppenschulungen für Kleingruppen oder Einzelteilnehmer

Die Wochenend-Gruppenschulungen für Gabelstapler finden in Kooperation mit der Dunkel Arbeitsbühnen GmbH aus Herscheid statt.

Als Vermieter von über 350 Mietgeräten (Stapler und Arbeitsbühnen) werden hier ideale Übungsbedingungen geboten. Die Ausbildung findet, je nach Verfügbarkeit, auf Gabelstaplern von 1,5 t bis 5 t, wetterunabhängig, in einer Halle statt.

Die Theorie findet im voll ausgestatteten Schulungsraum statt - natürlich mit Kaffee, Kaltgetränken und Snacks inklusive.

Sowohl Angebot und Abrechnung werden in diesem Fall über die Firma Dunkel abgewickelt. Helle Köpfe nehmen Dunkel!

Externer Link zur Webseite Fa. Dunkel Arbeitsbühnen GmbH (Staplerschulung).

Inhouse Schulungen auf eigenem Gabelstapler mit gültiger UVV sind ab 3 Teilnehmer buchbar! 


Gabelstapler-Inhouse-Schulungen








Für einen Exklusiv-Termin

ab 3 Teilnehmer mit eigenem Gabelstapler kontaktieren Sie mich bitte direkt!