Ausbildung/Qualifizierung zum Bedienen von Hebebühnen/Hubarbeitsbühnen gemäß DGUV Grundsatz 308-008 bei der Dunkel Arbeitsbühnenvermietung in Herscheid.
Nur durch eine qualifizierte Ausbildung sowie durch regelmäßige Unterweisung der Bediener können verhaltensbedingte Unfälle mit Hubarbeitsbühnen auf Dauer vermieden werden.
Theorie und Praxis
"Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen" gemäß DGUV Grundsatz 308-008, dem nationalen Standard für Betriebe in Deutschland.
I. Theorieausbildung konform dem DGUV-Grundsatz 308-008, der DGUV Information 208-019 und der DGUV Regel 100-500, Kap 2.10 sowie nach der ISO 18878.
II. Theorie-Prüfung (30 Fragen multiple choice)
III. Praktische Prüfung mit dem Umfang eines vollständigen Hubarbeitsbühneneinsatzes – abgestimmt auf die Bauart
IV. Auswertung der Prüfungsergebnisse
Nach bestandener Prüfung: Ausstellung des Bedienerausweises (Lichtbild vom Teilnehmenden ist wünschenswert) und Ausstellung einer Teilnehmerurkunde (Zertifikat). Dauer der Ausbildung 1 Tag (2 Maschinentypen Praxis 3a und 3b).
Grundsätzlich gilt: Personen- oder Sachschäden reguliert die Betriebshaftpflicht bzw. die Berufsgenossenschaft nur, wenn der Bedienende von Hubarbeitsbühnen nachweislich gemäß DGUV Grundsatz 308-008 oder einer gleichwertigen Ausbildung teilgenommen und bestanden hat.
In der DGUV-Regel 100-500 Kap 2.10 Absatz 2.1 ist die Beschäftigungsbeschränkung geregelt.
Mit der selbstständigen Bedienung von Hebebühnen dürfen nur Personen beschäftigt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung der Hebebühne unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben. Sie müssen vom Unternehmer ausdrücklich mit dem Bedienen der Hebebühne beauftragt sein. Der Auftrag zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen muss schriftlich erteilt werden.
Die Befähigung kann der Bedienende dem Unternehmer nur nachweisen, wenn er an einer Qualifizierung gemäß DGUV Grundsatz 308-008 oder einer gleichwertigen Ausbildung teilgenommen und diese bestanden hat.
Auf diese Unterweisungsinhalte und deren lückenlose Dokumentation beruft sich die Rechtsprechung in Schadensfällen. Ohne vorgeschriebene Unterweisung dürfen Arbeitnehmer nicht für Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen eingesetzt werden.
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Die körperliche Eignung kann beispielsweise durch arbeitsmedizinische Vorsorge-Untersuchungen z. B. G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ nach dem DGUV Grundsatz 350-001 festgestellt werden. Wir bescheinigen grundsätzlich keine Eignung, sondern ausschließlich die Befähigung (Befähigungsnachweis) in Form der bestandenen allgemeinen Ausbildung auf Hubarbeitsbühnen!
Die Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift 1) regeln in § 4 die Unterweisung der Versicherten:
(1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen.
Die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt
werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.
Gerne führe ich die jährliche Unterweisung und Dokumentation in Form eines Auffrischungskurses für Sie durch. Das gibt Ihnen Rechtssicherheit.
Die Wochenend-Gruppenschulungen für Hubarbeitsbühnen finden in Kooperation mit der Dunkel Arbeitsbühnen GmbH aus Herscheid statt.
Als Vermieter von über 350 Mietgeräten (Stapler und Arbeitsbühnen) werden hier ideale Übungsbedingungen geboten. Die Ausbildung findet auf Hubarbeitsbühnen der Kategorie 3a (Scherenarbeitsbühne) und 3b (Gelenk-Teleskop-Bühne), wetterunabhängig, in einer Halle statt.
Die Theorie findet im voll ausgestatteten Schulungsraum statt - natürlich mit Kaffee, Kaltgetränken und Snacks inklusive.
Sowohl Angebot und Abrechnung werden in diesem Fall über die Firma Dunkel abgewickelt. Helle Köpfe nehmen Dunkel!
Externer Link zur Webseite Fa. Dunkel Arbeitsbühnen GmbH