Prüfung von PSAgA*

UVV-Prüfung von Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
Prüfung gemäß DGUV-Regeln 112-198/-199
*Ausgenommen Zerlegungsprüfung von Höhensicherungs- und Abseilgeräten!

Ihre Vorteile

Unfälle vermeiden

PSAgA kann Leben retten

Schützen Sie Ihre Mitarbeitenden.
Rechtssicher arbeiten

Rechtssicher arbeiten

Erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben.

Ablauf der Gurtprüfung

Nach der Sicht- und Funktionsprüfung erhalten Sie die PSAgA mit Prüfsiegeln und Prüfprotoll zurück

PSAgA jährliche Prüfung

Haltegurte, Ganzkörpergurte, Sicherheitsgeschirr sowie Bandfalldämpfer, Verbindungsmittel, Auffanggeräte, Seile, Karabinerhaken, Bandschlingen und Anschlagseile unterliegen einer jährlichen Revisionspflicht.

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) muss nach jeder außergewöhnlichen Beanspruchung, z. B. nach einem Absturz oder bei Zweifeln hinsichtlich des ordnungsgemäßen Zustandes, jedoch mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen (gemäß DGUV-Regeln 112-198/-199) überprüft werden.

Als Sachkundiger entscheide ich unabhängig darüber, ob sich die Ausrüstung in einwandfreiem Zustand befindet oder die berufsgenossenschaftlich vorgeschriebene Ablegereife erreicht ist.

Die Materialprüfung basiert auf dem aktuellen DGUV Grundsatz 312-906, sowie der DGUV Information 212-515. *Ausgenommen Zerlegungsprüfung von Höhensicherungs- und Abseilgeräten.

Die Herstellervorschriften sind ebenfalls zu befolgen und zu dokumentieren. Bei der Prüfung ist auch auf die Lesbarkeit der Produktkennzeichnung zu achten.

In der Regel ist (herstellerabhängig) mittlerweile bei Auffanggurten und Verbindungsmitteln nach max. 10 Jahren die Ablegereife erreicht.

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